Hier alvast de transcriptie
Actum Hungen den 26. Februar 1743
Nachdem Anna Catharina,
Johann Peter Ebersohns nach-
gelaßene Wittib, von hier
auf fürstlicher Canzley erschienen
und ad protocollum angezeiget,
wie daß sie gesinnet sey, ih-
rer Tochter, Annen Elisabe-
then, von denen ihr der Wit-
tib, nebst dem Einseß in ihrem
sonst eigen-gewesenen Hauß
annoch ausbehaltenen sechzig
Gulden, dafern sie solche nicht
vor ihrem Ableben selbst zu
verzehren, sich genöthiget sähe,
zwantzig Gulden zugedacht,
welche gedachter ihrer Tochter,
nach ihr, der Wittib derein-
stigem Absterben als ein
Vermächtniß gereichet werden
---
solten, auch gebetten, gedachte
ihre willens-Meynung zu
mehrerer Festhaltung gericht-
lich zu notiren; als wurde
nicht allein diesem petito de-
feriret, sondern auch diese
letzte willens Erklärung,
in Abwesenheit Herrn Secretarii
Freudenberg von dem Rath
Schetla ad registraturam ge-
bracht und gegenwärtige Uhr-
kund darüber ausgefertiget.
Actum ut supra
In fidem
C. F. Schetla
Den 14. May 1748 revocirte den Disponentin
das hierin enthalte Legatum, und bote
darüber einen Schein, welcher ihr zuge-
standen, und dieses ad protocollum
genommen wurde.
Jos Eberson
zei op zondag 17 augustus 2025 - 12:31