Herzogliches Sächsisches Justiz-Collegium zu Coburg
benachrichtigt
das
löbliche Civilgericht der Kaiserlich Königlichen
Haupt- und Residenzstadt zu Wien
auf dessen schätzbares Anschreiben vom 8ten dieses Monates daß nach
dem von der Herzogliche Regierungssportelcasse allhier durch Vor-
legung ihres Postbuches gelieferten Nachweis die Quittung über
die mittelst Schreibens vom 21en Januar dieses Jahres anher übersende-
ten Kosten, welche in Folge der jenseitigen Requisition vom
2ten September voriges Jahres im Betrage zu 5 Florin 19 Kreuzer Rheinlandisch hierorts er-
wachsen und richtig anher gelangt sind, unter Rückschluß das
mit 47 Kreuzer Rheinlandisch zu viel Gezahlten, bereits am 25tem Februar
dieses Jahres unter der Addresse des löblichen Civilgerichts
auf die Post gegeben worden ist.
Sollte diese Quittung nebst dem Geldüberschuß auch bis jezt
dort nicht angekommen seyn, so soll auf diesfallsige Anträge
weitere Nachforschung durch die Post veranlaßt werden.
Coburg den 28en Mai 1845
Herzogliches Sächsisches Justis-Collegium.
{Siegenhertz}
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An
das löbliche Civilgericht der Kaiserlich
Königlichen Haupt- und Residenzstadt
Auf jenseitige Requisition
in portofreier Dienstsache
vom Herzogliches Justiz-Collegium
zu Coburg
Aufzubehalten.
Vom Wiener Civilgerichte
den 10ten Juny 1845.
zullen ze die 47 Kreuzer terug gevonden hebben??
Andreas hartelijk dank voor deze zeer snelle vertaling.
Jo Strijbosch
zei op woensdag 11 december 2024 - 19:57